Beglaubigungen
Global Voices blickt auf langjährige Erfahrung und Erfolge mit qualitativ hochwertigen Sprachlösungen für führende Unternehmen einschließlich der Beglaubigung übersetzter Dokumente zurück. Wir kümmern uns um die Übersetzung Ihrer Originaldokumente und schicken diese mit einer der unten angeführten Beglaubigungen an Sie zurück. So müssen Sie sich über etwaige juristische Angelegenheiten hinsichtlich der Gültigkeit Ihrer Übersetzungen keine Gedanken machen.
Die einzelnen Begriffe können in verschiedenen Ländern verschiedene Bedeutungen haben, was den Beglaubigungsprozess unübersichtlich gestalten kann. Wenn Sie deutsche Dokumente aus geschäftlichen oder privaten Gründen im Ausland einreichen möchten, müssen Sie diese gerichtlich beglaubigen lassen, bevor sie akzeptiert werden.
Beglaubigung/notarielle Beurkundung
Eine Beglaubigung wird verlangt, wenn eine Übersetzung für amtliche Zwecke benötigt wird. In Deutschland gibt es mehrere Möglichkeiten für die Beglaubigung einer Übersetzung: einfache Beglaubigung, vereidigte Beglaubigung und Legalisation (auch „Apostille“ genannt). Welche Art der Beglaubigung erforderlich ist, hängt davon ab, um was für ein Dokument es sich handelt und für welche Zwecke es eingesetzt werden soll. Bitte klären Sie unbedingt mit Ihrem Rechtsvertreter ab, welche der folgenden Beglaubigungsvarianten für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist.
Eine Beglaubigung ist normalerweise für folgende Arten von Dokumenten erforderlich: Reisepässe, medizinische Dokumente, Patente und andere amtliche oder gerichtliche Dokumente wie zum Beispiel Vollmachten, Testamente, eidesstaatliche Erklärungen, Schriftsätze und notariell beurkundete Dokumente, Gründungsurkunden und andere vom Handelsregister, der Zollbehörde oder einem deutschen Gericht ausgestellte Dokumente, die für das Ausland bestimmt sind und dort Gültigkeit haben müssen.
Einfache Beglaubigung
Global Voices fügt ein auf offiziellem Papier gedrucktes beglaubigtes Schreiben bei, das besagt, dass die Übersetzung entweder auf Grundlage des Originaldokuments oder einer Kopie des Originaldokuments angefertigt wurde, und die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Textes bestätigt.
Diese Art der Beglaubigung wird auch mit dem Stempel eines entsprechend qualifizierten Übersetzers angeboten. Dieser bestätigt, dass die Übersetzung von einem professionellen Übersetzer mit Fachwissen auf dem betreffenden Gebiet angefertigt wurde.
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Regierungsstellen einschließlich des Innenministeriums und des Passamtes akzeptiert.
Vereidigung/vereidigte Übersetzung/notarielle Beurkundung
Diese Art der Beglaubigung wird meist von öffentlichen Einrichtungen oder Regierungsbehörden für amtliche Dokumente verlangt. Die Übersetzung muss per eidesstattlicher Erklärung beglaubigt bzw. notariell beurkundet werden. Es handelt sich um eine Erklärung, die in Gegenwart eines Anwalts bzw. Notars schriftlich und unter Eid abgegeben wird. Sie besagt, dass die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen des Übersetzers vollständig und genau ist. Die Übersetzung und das Original werden mit einem „Certified“-Stempel versehen.
In Europa kann eine Übersetzung desweiteren von einem vereidigten professionellen Übersetzer beglaubigt werden, der von der Regierung des fraglichen Landes ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde, Dokumente zu übersetzen und zu beglaubigen. Jede beglaubigte Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde, ist selbst ein offizielles Dokument.
Legalisation (Apostille)
Diese betrifft alle Dokumente, die ausländischen Behörden außerhalb Deutschlnads vorgelegt werden sollen (wie etwa Heiratsurkunden oder Arbeitsanträge). Die Legalisation oder diplomatische Beglaubigung funktioniert wie die beiden oben beschriebenen Beglaubigungsarten; hinzu kommt, dass die Unterschrift des Notars/Anwalts auf der Vereidigung durch das deutsche Auswärtige Amt (AA) überprüft und mit einer Apostille versehen wird, damit das Dokument in anderen Ländern Gültigkeit hat (sofern diese das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben). Das Auswärtige Amt braucht normalerweise bis zu 4 Wochen, um über den Postweg beantragte Apostillen zu bearbeiten.
Wenn Sie deutscheDokumente aus geschäftlichen oder privaten Gründen im Ausland einreichen möchten, müssen Sie diese höchstwahrscheinlich amtlich beglaubigen lassen, bevor sie akzeptiert werden. Das Echtheitssiegel des Auswärtigen Amtes bietet Ihrer Ansprechperson im Ausland vollständige Sicherheit, dass es sich um das Originaldokument handelt.
Europa/Amerika
In Ländern wie Großbritannien, dem größten Teil der USA, Irland und einigen ehemaligen britischen Kolonien, in denen das Gewohnheitsrecht gilt, muss der Übersetzer eine offizielle Qualifikation als Linguist besitzen.
In Ländern mit dem Zivilrechtssystem wie etwa in Europa und den meisten anderen Ländern der Welt muss der Übersetzer eine offizielle Qualifikation als Linguist besitzen und im jeweiligen Land oder bei Gericht als vereidigter Übersetzer registriert sein.
Global Voices ist in der Lage, vereidigte Übersetzungen in allen angebotenen Sprachen zur Vorlage in Ländern mit Gewohnheits- und/oder Zivilrechtssytem anzufertigen.
Weitere Informationen
So gut wie alle unsere Kunden – genauer gesagt 98 % – nehmen unseren Service immer wieder in Anspruch. Rufen Sie uns unter 069 257378 650 noch heute an, um mehr über unsere Übersetzungsdienste zu erfahren oder ein kostenloses Preisangebot einzuholen. Sie können uns auch gern eine e-Mail an info@globalvoicesde.de senden oder unsere Internetseite für Preisanfragen nutzen.




